BESCHLOSSENE SACHE
im RAT am 26.05.2020

Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie beantragten wir
1. Die Stadt Velbert unterstützt die Velberter Wirtschaft und Einwohner, indem Anträge auf Stundungen im Bereich der Steuern, Gebühren und Abgaben sowie auf Herabsetzung der Gewerbesteuer gewährt werden, sofern der Ausbruch der Corona-Pandemie ursächlich ist.
2. Ergänzend dazu verzichtet die Stadt Velbert auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen im Bereich von Steuer-, Gebühren- und Abgabenforderungen, sofern die Säumnis durch den Ausbruch der Corona-Pandemie bei den Unternehmern/innen ausgelöst wurde.
3. Gleiches gilt für Anträge auf Beitreibungs-Aussetzungen. In den begründeten Fällen der Corona-Pandemie wird bis auf Weiteres von Vollstreckungsmaßnahmen abgesehen.
Velberter Einwohner, Unternehmen und Einzelunternehmer benötigen jegliche Form der Liquiditätshilfen. Zinslose Stundungen im Bereich der Steuern, Gebühren und Abgaben sind daher für alle gedacht, die aufgrund der Corona-Pandemie dringende Liquidität benötigen.